Zimfox
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung und Kunden
Diese AGB gelten für Zimfox-Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Vertragspartner ist Mathias Wallem, Zimfox, Am Felde 13, 25488 Holm.
2. Leistung
Zimfox bietet Website-Checks und Monitoring-Pakete. Jedes Monitoring-Paket ist genau einer Website zugeordnet und umfasst nach bestätigter Zahlung einen Initialscan, regelmäßige Erreichbarkeitsprüfungen, wöchentliche Vollprüfungen, Reports, Benachrichtigungen und unterstützte gezielte Problem-Rechecks im jeweils beschriebenen Produktumfang.
Automatische Prüfungen liefern technische Hinweise innerhalb des untersuchten Bereichs; sie ersetzen keine vollständige manuelle Rechts-, Sicherheits- oder Barrierefreiheitsprüfung und garantieren weder Fehlerfreiheit noch ständige Erreichbarkeit.
3. Vertragsschluss und Zahlung
Im Checkout wählt der Kunde Website, Laufzeit und Zahlungsart. Mit dem eindeutig zahlungspflichtigen Bestellbutton gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag und das zugehörige Monitoring-Paket werden erst nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung und Annahme durch Zimfox aktiviert. Es gelten die unmittelbar vor Bestellung angezeigten Gesamtpreise. Zahlungen erfolgen im Voraus über die angebotenen PayPal- oder Stripe-Zahlungsarten.
Zimfox wendet derzeit die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG an. Umsatzsteuer wird deshalb nicht gesondert ausgewiesen.
4. Laufzeit, Verlängerung und Websitebindung
Monitoring-Pakete laufen für 1, 3, 6 oder 12 Monate und verlängern sich nicht automatisch. Innerhalb des vorgesehenen Verlängerungsfensters kann eine weitere vorausbezahlte Periode erworben werden, die lückenlos an das Paketende anschließt. Jede aktive Website benötigt ein eigenes, dieser Kunden-Website-Zuordnung zugeordnetes Monitoring-Paket. Ein Domainwechsel ist im bestehenden Vertrag nicht vorgesehen.
5. Developer Access und Rechecks
Der Kunde kann für eine bestimmte Website einen zeitlich und fachlich begrenzten Developer Access erteilen. Dieser Zugriff und die Möglichkeit, gezielte Problem-Rechecks anzustoßen, bestehen nur, solange der Zugriff gültig ist und die Website aufgrund ihres Monitoring-Pakets hierzu berechtigt ist. Developer Access begründet keine eigene Monitoringberechtigung.
6. Refunds, Widerruf und Rechnungskorrektur
Ein gesetzlicher Widerruf, eine sonstige vereinbarte Rückerstattung (Refund), ein Teilrefund und eine sonstige Vertragsbeendigung sind unterschiedliche Vorgänge und werden nach ihrem jeweiligen Rechts- und Vertragsgrund behandelt.
Jeder erfolgreich bestätigte vollständige oder teilweise Refund beendet das zu dem betroffenen Kauf gehörende Monitoring vollständig. Ein bei einem Teilrefund verbleibender finanzieller Saldo begründet weder eine Restlaufzeit noch eine weitere Monitoringberechtigung.
Die ursprüngliche Rechnung bleibt als historischer Beleg unverändert. Für einen bestätigten Refund kann Zimfox einen separaten unveränderlichen Beleg mit der Bezeichnung „Rechnungskorrektur“ erstellen, der auf die Originalrechnung verweist. Ein Teilrefund erzeugt keine neue Teilrechnung über den verbleibenden finanziellen Saldo.
7. Vertragsende und Historie
Mit Ablauf oder einer sonstigen Beendigung endet die aktuelle Monitoring-Berechtigung. Aktive Monitoringfunktionen und neue Rechecks stehen dann nicht mehr zur Verfügung. Historische Reports sowie gesetzlich oder vertraglich erforderliche Rechnungen, Rechnungskorrekturen, Zahlungs- und Vertragsnachweise können nach dem geltenden Aufbewahrungsvertrag erhalten bleiben. Es erfolgt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung.
8. Pflichten und zulässige Nutzung
Kunden dürfen nur Websites prüfen und überwachen lassen, für die sie hierzu berechtigt sind. Zugangsdaten sind zu schützen. Missbräuchliche, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung ist unzulässig.
9. Mängel und Haftung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Zimfox haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung gegenüber Unternehmern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
10. Datenschutz, Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts. Für Unternehmer ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters Gerichtsstand. Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
11. Verbraucherstreitbeilegung
Zimfox ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zwingende Informationspflichten im konkreten Streitfall bleiben unberührt.